Eine sozialraumbezogene Radikalisierungsprävention benötigt funktionierende Partnerschaften mit allen relevanten muslimischen und nichtmuslimischen Akteuren des Sozial-raums. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen überaus deutlich, dass Partnerschaften partizipativ und gleichberechtigt gestaltet werden müssen. Asymmetrische Partnerschaften, die durch Machtrelationen gekennzeichnet sind, führen zu kontraproduktiven Effekten, die die Erreichung der Präventionsziele gefährden können.
Die Festlegung der Präventionsziele sowie die Auswahl der Akteure und Formate sollte möglichst in gleichberechtigten Partnerschaften erfolgen. Fertige Konzepte, mit festgesetzten Rahmenbedingungen und Durchführungsbestimmungen, stoßen bei nichtstaatlichen Organisationen und muslimischen Gemeinden selten auf ungeteilten Zuspruch. Das Thema Radikalisierungsprävention trifft insbesondere bei muslimischen Gemeinden auf mitunter erhebliche Vorurteile, die in den vergangenen Jahren durch islamfeindliche Diskurse genährt wurden. Bei der Anbahnung von Partnerschaften müssen bestehende Sensibilitäten angemessen berücksichtigt werden.